Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sicherstellen – überall, zu jeder Zeit, für jedes Kind!

Frauenhauskoordinierung unterstützt den Appell von UNICEF Deutschland anlässlich des Flüchtlingsgipfels am 10.Mai 2023.

Gemeinsam mit zahlreichen anderen gemeinnützigen Organisationen in Deutschland fordert Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) die Teilnehmenden des Flüchtlingsgipfels am 10. Mai 2023 dazu auf, den Schutz von Kindern und Jugendlichen beim Aufbau von Unterbringungskapazitäten für geflüchtete Menschen besonders zu berücksichtigen – auch finanziell. FHK macht sich dafür stark, dass der Schutz vulnerabler Gruppen auch bei der Unterbringung geflüchteter Menschen eine hohe Priorität erhält.

Den vollständigen Appell an die Politik finden Sie unten stehend zum Download.

Empfehlungen an die Politik

Für den Austausch zwischen Bund, Länder und Kommunen empfehlen
wir:

  • Der Bund sollte das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, die Integration von geflüchteten Kindern auch durch schnellen Zugang zu schulischer Bildung zu ermöglichen, konsequent umsetzen.
  • Der Bund sollte bei der Höhe der im Koalitionsvertrag vereinbarten und den Ländern bereits zugesicherten Beteiligung an den flüchtlingsbezogenen Kosten die Umsetzung des Kinderschutzes sowohl in Unterkünften für geflüchtete Menschen als auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen unbegleitete minderjährige Geflüchtete untergebracht sind, unbedingt berücksichtigen.
  • Bund, Länder und Kommunen sollten bei der Verständigung über Fragen der Unterbringung und Versorgung von schutzsuchenden Menschen die Expertise der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe wie der Jugendämter einbeziehen.
  • Die Länder sollten mittels landesgesetzlicher Regelungen die gemäß §§ 44 Abs. 2a und 53 Abs. 3 AsylG zu ergreifenden „geeignete Maßnahmen“ für den Schutz von Kindern in Unterkünften konkretisieren, sich hierbei an den „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (BMFSFJ/UNICEF et al., 2021) orientieren und die Umsetzung überprüfen. Sie sollten zudem Rahmenbedingungen für die strukturierte Kooperation der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit den rechtlichen Trägern und Betreibern aller Arten von Unterkünften definieren.
  • Länder und Kommunen sollten Absenkungen von Standards bei der Unterbringung und Versorgung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wieder zurücknehmen und die Standards des SGB VIII einhalten. Es sollten Konzepte dafür erarbeitet werden, wie der Übergang zurück zu den Standards des SGB VIII gut gestaltet werden kann. Länder und Kommunen sollten alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Sammelunterkünften leben, konsequent in der Jugendhilfeplanung berücksichtigen. Damit geflüchtete Kinder und ihre Familien die Leistungen in Anspruch nehmen können, sollten sie in angemessener und ihnen verständlicher Weise über ihre Möglichkeiten informiert werden.