HILFESYSTEM INKLUSIV

Die Istanbul-Konvention umsetzen, Handlungsbedarfe erfassen

Projektzeitraum: Juni 2023 bis Mai 2024

Projektbeschreibung

Die Lebensrealitäten von Frauen[1] in unserer Gesellschaft sind vielfältig. Das gleiche gilt für die Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt erfahren. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen haben den Anspruch, potentiell allen gewaltbetroffenen Frauen – ungeachtet der jeweiligen Lebensumstände und Ressourcen – Zugang zu Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung anzubieten.

Mit dem Projekt „Hilfesystem Inklusiv“ nimmt Frauenhauskoordinierung e.V. diese Vielfalt  gewaltbetroffener Frauen und Kinder in den Fokus. Um einen lückenlosen Gewaltschutz für alle Betroffenen zu ermöglichen, gilt es, psychosoziale Versorgung und bedarfsgerechte Unterstützung insbesondere für diejenigen Betroffenen häuslicher Gewalt auszubauen, die Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt und damit besonders vulnerabel sind.

Im Projekt „Hilfesystem Inklusiv“ geht es daher zunächst darum, entsprechende Bedarfe in der Fachpraxis zu erheben und aus diesen nötige Maßnahmen abzuleiten.

Der „weite“ Inklusionsbegriff

FHK versteht Inklusion als eine menschenrechtlich begründete Forderung nach der vollen und gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umfasst Inklusion neben dem Diversitätsmerkmal Behinderung zahlreiche weitere Kategorien, wie zum Beispiel Alter, (soziale) Herkunft, Weltanschauung und sexuelle Identität. Dieses erweiterte Inklusionsverständnis lenkt den Blick vom „nicht passenden Individuum“ hin zur „(noch) nicht inklusiven Institution“, im Kontext Gewaltschutz also hin zu der Frage, wie Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Fachberatungsstellen und deren Dienstleistungen selbst noch inklusiver gestaltet werden können, damit alle Frauen und ihre Kinder Zugang zu Schutz finden.

Projektablauf

Im Zuge einer Bedarfsanalyse soll das Hilfesystem passgenau zu seiner inklusiven Weiterentwicklung befragt werden. Dabei werden insbesondere die spezifischen Unterstützungsbedarfe von gewaltbetroffenen Frauen mit Mehrfachdiskriminierungen beleuchtet und die Erfahrungen mit Zugangsbarrieren sowie Unterstützungsleistungen in Einrichtungen des Hilfesystems ausgewertet.

Anhand der Ergebnisse der Bedarfsanalyse sollen im Anschluss Handlungsansätze und passgenaue Angebote für das Hilfesystem konzipiert werden.

Durch Koordination und Wissenstransfer soll das Projekt inklusive Entwicklungsprozesse in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen begleiten. Neben Fortbildungsangeboten im Bereich Inklusion plant FHK im Frühjahr 2024 eine Fachtagung zum Thema Inklusion und Gewaltschutz.

 

Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Erhalten Sie weitere Informationen über Barrieren und intersektionale Diskriminierung im Kontext Gewalt gegen Frauen.


[1] Der Begriff Frauen* inkludiert bei der weiteren Verwendung cis Frauen, trans(*) Frauen, intergeschlechtliche Frauen sowie alle Personen, die sich als Frauen oder Mädchen identifizieren.


 

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